Der Auftraggeber unterrichtet sunnys-umzugsservice rechtzeitig vor Leistungserbringung über alle wesentlichen Umstände, die Einfluss auf die Leistungserbringung haben können, insbesondere über Art und Beschaffenheit, Gewicht und Menge des Umzugsguts, über einzuhaltende Termine, über die Verhältnisse des Entladeorts wie Etage, Geschosshöhe, Geschosszahl, Anfahrbarkeit, Platzverhältnisse.
sunnys-umzugsservice erbringt die im Angebot aufgeführten Leistungen. sunnys-umzugsservice ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung fremder Mitarbeiter oder Subunternehmer zu bedienen.Für den Fall, dass der Auftraggeber mit dem Einsatz des Subunternehmers nicht einverstanden ist, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Rücktrittserklärung ist unverzüglich nach der Information über den Einsatz des Subunternehmers abzugeben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Fernseh-, Radio- und Hifi-Geräten, EDV-Anlagen, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der sunnys-umzugsservice nicht verpflichtet.
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet sunnys-umzugsservice nur für die sorgfältige Auswahl.
Die Mitarbeiter von sunnys-umzugsservice sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gut irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wurde
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von sunnys-umzugsservice ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
Wird eine im Angebot nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat sunnys-umzugsservice Anspruch auf eine gesonderte Vergütung.
Bezahlte Trinkgelder können auf die in Rechnung gestellte Auftragssumme nicht angerechnet werden.
Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an sunnys-umzugsservice auszuzahlen.
Bei Umzügen, welche durch Ämter, Behörden oder andere Kostenträger finanziert werden, hat der Auftraggeber sunnys-umzugsservice vor dem Beladen des Gutes eine schriftliche Kostenzusage des Kostenträgers vorzulegen, in der zum Ausdruck kommt, dass der Kostenträger unmittelbar gegenüber sunnys-umzugsservice die Kosten des Umzugs übernehmen wird.
Die vereinbarte Vergütung ist vor Entladung des Umzugsgutes in bar zu bezahlen, sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports.
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für eine Erweiterung der im Vertrag angegebenen Leistungen oder für eine Erhöhung der im Vertrag angegeben Mengen.
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Umzugsvertrag ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt deutsches Recht als vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zwecksetzung am nächsten kommt.
Stand :
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